Einlassverbot wegen F-Bewilligung: Fall in Luzerner Club sorgt für Diskussion
Ein Abend im Luzerner Nachtleben hat eine gesellschaftliche Debatte über den Zugang von Menschen mit bestimmtem Aufenthaltsstatus ausgelöst. Einer Person mit F-Bewilligung wurde am vergangenen Freitagabend der Eintritt in den Club „Roadhouse“ verweigert – ein Umstand, der Fragen über strukturelle Ausgrenzung aufwirft.
Der Vorfall am Clubeingang
Eine Gruppe von fünf Personen hatte sich spontan entschieden, den Club „Roadhouse“ zu besuchen. Vier von ihnen wurden problemlos eingelassen, doch einem jungen Mann mit F-Bewilligung wurde laut Augenzeugen der Zutritt untersagt. Eine Begleiterin berichtet, der Türsteher habe gesagt: „Er hat eine F-Bewilligung. Er kommt nicht rein.“
Für den Betroffenen war dies ein schockierendes Erlebnis: „Ich war entsetzt. Ich arbeite legal in der Schweiz – warum sollte ich nicht in ein Lokal dürfen?“ Diese Erfahrung bringt eine tiefgreifende Debatte ins Rollen: Wer darf ein Teil des gesellschaftlichen Lebens sein – und wer nicht?
Was bedeutet F-Bewilligung?
Die F-Bewilligung wird an ausländische Personen vergeben, deren Rückführung in ihre Heimatländer unzulässig, unzumutbar oder unmöglich ist. Diese Personen dürfen in der Schweiz arbeiten und wohnen, gelten jedoch als „vorläufig aufgenommen“ – ein Status, der oft mit rechtlichen und sozialen Nachteilen verbunden ist.
Kritische Stimmen aus Fachkreisen
Nora Riss vom Beratungsnetz für Rassismusopfer bewertet das Vorgehen des Clubs als diskriminierend: „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, jemanden aufgrund des Aufenthaltsstatus auszuschliessen.“ Sie plädiert dafür, das Verhalten einzelner Gäste zu beurteilen statt ganze Gruppen pauschal auszuschliessen.
Besonders auffällig sei laut Riss, dass Touristen offenbar willkommen seien, während Menschen mit F-Bewilligung abgewiesen würden. Diese Praxis mache eine hierarchische Unterteilung innerhalb der Migrationsgruppen sichtbar – ein Hinweis auf strukturelle Diskriminierung.
Stellungnahme des Clubs
Die Leitung des „Roadhouse“ weist pauschale Regeln zurück und erklärt, die Einlasspolitik basiere ausschliesslich auf sicherheitsrelevanten Aspekten, dem Verhalten der Gäste und Kapazitätsgrenzen – nicht jedoch auf Nationalität oder Aufenthaltsbewilligung.
Weiter heisst es in der Stellungnahme: „Wir wussten nichts von dem konkreten Vorfall. Sollte es sich um ein Missverständnis handeln, widerspricht das unseren Grundwerten. Wir bekennen uns zu einem respektvollen und diskriminierungsfreien Umgang mit all unseren Gästen.“
Ein Einzelereignis oder Ausdruck eines Musters?
Viele Fachpersonen sehen in dem Fall ein Symptom für ein grösseres Problem: Die systematische Benachteiligung bestimmter Gruppen im Alltag. Menschen mit F-Bewilligung erleben Stigmatisierung nicht nur im Arbeitsleben oder beim Asylverfahren, sondern auch im sozialen und kulturellen Bereich.
Dieser Vorfall hat eine breite Diskussion entfacht – besonders in Bereichen, wo Gleichbehandlung spürbar sein sollte, wie beim Ausgehen, beim Wohnen oder im Restaurantbesuch. Betroffene und Organisationen fordern nun klare Regeln gegen Diskriminierung und eine stärkere Sensibilisierung für Diversität im Kundenkontakt.
Der betroffene Mann erwägt rechtliche Schritte. Unterstützung erhält er vom Beratungsnetz für Rassismusopfer. Auch in den sozialen Netzwerken melden sich zahlreiche Nutzerinnen und Nutzer mit ähnlichen Erfahrungen. Ihre Berichte zeigen: Selbst mit legalem Aufenthaltsrecht in der Schweiz sind soziale Barrieren allgegenwärtig – obwohl sie gesetzlich nicht existieren sollten.