Grausame Taten vor Gericht: Basler Vergewaltigungsprozess sorgt für Entsetzen
In Basel läuft derzeit ein erschütternder Vergewaltigungsprozess, der weite Teile der Öffentlichkeit tief erschüttert. Im Zentrum steht ein 27-jähriger spanischer Staatsbürger, dem vorgeworfen wird, innerhalb weniger Monate zwei Frauen brutal sexuell misshandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren, eine begleitende therapeutische Behandlung sowie einen lebenslangen Landesverweis.
Grausame Details der Taten
Bereits am ersten Prozesstag offenbarte die Anklage erschreckende Einblicke in das Vorgehen des Angeklagten. Ihm wird zur Last gelegt:
- Eine 56-jährige Frau in einem öffentlichen WC im Kleinbasel mit extremer Gewalt vergewaltigt zu haben.
- Wenige Monate später in eine Wohnung eingedrungen zu sein – vermummt und bewaffnet – und dort eine 65-jährige, ihm unbekannte Frau attackiert zu haben.
Die zweite Frau konnte sich durch massive Gegenwehr befreien und flüchten. Die Anklage spricht von einem „sadistisch motivierten“ Vorgehen – unter Einsatz von scharfkantigen Gegenständen wie Messern oder Scheren. Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte zumindest den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen.
Kaltblütigkeit vor Gericht
Während des Prozesses zeigte der Beschuldigte kaum Emotionen. In früheren Aussagen hatte er erklärt, das Schicksal der Opfer sei ihm „egal“. Ein psychologisches Gutachten belastet ihn zusätzlich: Bei ihm wurde eine dissoziale Persönlichkeitsstörung sowie eine ausgeprägte Frauenverachtung diagnostiziert. Besonders auffällig sei seine sexuelle Fixierung auf ältere Frauen, die er in seinen Fantasien als verfügbar und fürsorglich wahrgenommen habe.
Beide betroffenen Frauen sind tief traumatisiert – eine von ihnen gilt gemäss ihrer Anwältin nun als invalid.
Staatsanwaltschaft fordert hohe Strafe
Die Anklage plädiert auf:
- 18 Jahre Freiheitsstrafe
- Eine begleitende therapeutische Behandlung – trotz sehr geringer Erfolgsaussichten
- Lebenslanger Landesverweis
Der Schutz der Bevölkerung habe absolute Priorität, so die Staatsanwältin.
Verteidigung fordert mildere Strafe
Die Verteidigung forderte hingegen eine deutlich mildere Bestrafung. Sie begründete dies mit eingeschränkter Schuldfähigkeit durch Alkohol- und Drogeneinfluss. Zudem wurden Zweifel an der Glaubhaftigkeit einer der Zeuginnen geäussert.
Der Verteidiger forderte:
- 36 Monate Freiheitsstrafe
- Acht Jahre Landesverweis
Urteil und gesellschaftliche Signalwirkung
In seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte, er habe ein „Blackout“ erlitten – er wisse nicht, was genau passiert sei. Die Urteilsverkündung ist für Donnerstag um 10 Uhr angesetzt.
Die detaillierten Aussagen im Prozess, die kalten Reaktionen des Angeklagten und das aufgezeigte Gewaltpotenzial haben in der Gesellschaft massive Betroffenheit verursacht. Experten sehen das Urteil nicht nur als Entscheidung über eine einzelne Tat, sondern als mögliches Signal im Kampf gegen sexualisierte Gewalt.