Kirchliche Abstimmungen künftig auch für Ausländer im Kanton Glarus möglich

0
58

Kirchliche Abstimmungen künftig auch für Ausländer im Kanton Glarus möglich

Im Kanton Glarus dürfen künftig auch ausländische katholische Gläubige an kirchlichen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Gleichberechtigung und Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern im kirchlichen Leben.

Der Regierungsrat hat einem Vorstoss des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden im Kanton Glarus zugestimmt. Damit wird es möglich, dass auch nicht-schweizerische Katholikinnen und Katholiken, die dauerhaft in der Schweiz leben, sowohl auf Gemeinde- als auch auf kantonalkirchlicher Ebene das aktive und passive Wahlrecht erhalten.

Verfassungsänderung tritt in Kraft

Bereits im Frühjahr 2025 wurde eine entsprechende Anpassung der kirchlichen Verfassung beschlossen. Diese Änderung muss jedoch noch formell bestätigt werden. Die nächsten Schritte sind:

  • Zustimmung durch den Landrat
  • Terminfestlegung durch den Ausschuss des katholischen Kirchenrates
  • Geplanter frühester Inkrafttretenszeitpunkt: 1. Januar 2026

Seitens der Regierung sind keine rechtlichen Hindernisse zu erwarten, da die neue Regelung weder gegen Bundesrecht noch gegen kantonale Vorschriften verstösst. In der offiziellen Stellungnahme heisst es: „Es ist nicht zu sehen, dass die getroffene Regelung bundes- oder kantonalrechtliche Vorgaben verletzen würde.“

Gleichstellung mit anderen Kantonen

Mit dieser Entscheidung zieht Glarus mit den restlichen Schweizer Kantonen gleich. Bisher war Glarus der einzige Kanton, der ausländischen Kirchenmitgliedern noch kein Mitspracherecht eingeräumt hatte. Nun wird auch hier Teilhabe für alle Gläubigen unabhängig von ihrer Nationalität ermöglicht.

Bedeutung kirchlicher Abstimmungen

Kirchliche Abstimmungen betreffen grundlegende Entscheidungen im kirchlichen Leben, wie zum Beispiel:

  • Wahl von Pfarreileitungen
  • Finanzielle Beschlüsse
  • Bauprojekte oder Umnutzung kirchlicher Gebäude

Diese Entscheidungen haben direkten Einfluss auf die Gestaltung des Gemeindelebens und die Zukunft der Kirchengemeinden. Durch die neue Regelung erhalten nun auch ausländische Gläubige eine Stimme in diesen Prozessen.

Signal für Integration und Partizipation

Die Neuerung ist nicht nur formaler Natur, sondern hat auch symbolischen Wert. Sie signalisiert eine Öffnung und ein stärkeres Verständnis von Integration innerhalb kirchlicher Strukturen. Der Entscheid stärkt die gesellschaftliche Teilhabe und ist ein Schritt hin zu mehr Gleichstellung und gelebter Vielfalt.

Im Kanton Glarus zählt die katholische Kirche mehrere tausend Mitglieder – ein wesentlicher Teil davon ist ausländischer Herkunft. Mit dem neuen Stimmrecht wird diese Gruppe erstmals aktiv in kirchliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein