Rassistische Mail: Aargauer Polizeichef erhält Abmahnung und Geldstrafe
Rassistische Äusserung gelang versehentlich an Betroffenen
Ein Polizeichef im Aargau steht im Zentrum eines Skandals: Daniel Schreiber, Leiter der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal, verschickte am 7. April versehentlich eine E-Mail mit einer rassistischen Bemerkung – direkt an den betroffenen Mann. Die Nachricht sollte ursprünglich nur an zwei Kollegen innerhalb der Polizei weitergeleitet werden. Durch einen folgenschweren Fehler gelangte sie jedoch ausserhalb des internen Kreises.
In der E-Mail beschwerte sich Schreiber über einen mutmasslichen Täter und formulierte dabei eine rassistische Aussage. Der genaue Wortlaut lautete:
„Het de Burscht en Schade!! Aber überrascht mech ned, esch en N****!!“
Der Betroffene reichte daraufhin sofort Strafanzeige ein.
Juristische Konsequenzen und dienstrechtliche Folgen
Die Aargauer Staatsanwaltschaft bewertete die Äusserung nicht als Rassendiskriminierung im Sinne des Strafgesetzbuches, da sie nicht öffentlich geäussert wurde. Sie stuften sie stattdessen als Ehrverletzung ein. Daraus resultierten folgende rechtliche Sanktionen:
- Bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 260 Franken
- Busse von 600 Franken
- Verfahrenskosten in gleicher Höhe
Zusätzlich reagierte die Gemeinde als Anstellungsbehörde mit einer administrativen Abmahnung gegenüber dem Polizeichef.
Daniel Schreiber drückte nach Bekanntwerden sein Bedauern aus und versuchte, das Gespräch mit dem Adressaten zu suchen – ohne Erfolg. Laut Schreiber: „Wir haben versucht, uns zu erklären, aber er wollte davon nichts mehr wissen.“
Wirkung auch ohne Öffentlichkeit
Der Vorfall zeigt deutlich, dass intern formulierte Aussagen ebenfalls erhebliche Wirkung auf das Arbeitsumfeld und das Vertrauen in die Institution haben können. Auch wenn die Aussage technisch innerhalb geschlossener Kreise fiel, entstanden praktisch reale Konsequenzen.
Der Fall führt zudem zur Diskussion darüber, warum die rassistische Aussage rein juristisch nicht als solche eingeordnet wurde. Für viele Beteiligte und Aussenstehende ist diese Einschätzung schwer nachvollziehbar, da der Ausdruck klar diskriminierend war.
Notwendigkeit einer modernen Behördenkultur
Dieses Ereignis unterstreicht die dringende Notwendigkeit, Diversity-Kompetenz als festen Bestandteil moderner Verwaltungsstrukturen zu etablieren. In sensiblen Bereichen wie der Polizei ist ein respektvoller, integrer und achtsamer Umgang miteinander unerlässlich – unabhängig von Hierarchien oder Stresssituationen.
Das zuständige Departement Volkswirtschaft und Inneres verzichtete auf eine Stellungnahme, da es sich nicht um die zuständige Anstellungsbehörde handelt. Die Gemeinde teilte mit, dass Schreiber wie geplant im April 2026 in den Ruhestand gehen wird.
Fazit
Der Vorfall macht deutlich: Vermeintlich private Aussagen können, wenn sie menschenverachtend sind, das Vertrauen in Institutionen stark beschädigen. Für eine professionelle und respektvolle Sicherheitskultur sind Integrität und Verantwortung nicht optional – sie sind elementar.