Polizeichef im Aargau wegen rassistischer Beleidigung verurteilt
Interne E-Mail sorgt für Empörung
Der langjährige Polizeichef Daniel Schreiber der Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal im Kanton Aargau wurde wegen einer rassistischen Aussage verurteilt. Anlass war eine E-Mail, die versehentlich an den betroffenen Beschuldigten gelangte – mit schwerwiegendem und diskriminierendem Inhalt.
Am 7. April versandte Schreiber eine interne Nachricht an zwei Kollegen, in der er sich grob abwertend über eine Person äusserte. Dabei schrieb er: „Het de Burscht en Schade!! Aber überrascht mech ned, esch en N****!!“. Diese Nachricht wurde zusätzlich versehentlich an den Betroffenen selbst geschickt.
Sofortige Reaktion des Opfers
Das Opfer reagierte umgehend mit einer Strafanzeige. Auch wenn Schreiber sich später entschuldigen wollte, lehnte der Betroffene dies entschieden ab. Schreiber sagte rückblickend: „Wir haben auch versucht, Kontakt aufzunehmen und uns zu entschuldigen, aber er wollte davon nichts mehr wissen.“
Juristische Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft Aargau verzichtete auf eine Anklage wegen Rassendiskriminierung, da die Nachricht nicht öffentlich war. Juristisch wurde der Vorfall als Beschimpfung und Angriff auf die persönliche Ehre bewertet. Das Urteil:
- Bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 260 Franken
- Busse in Höhe von 600 Franken
- Verfahrenskosten in gleicher Höhe
Schreiber akzeptierte den Strafbefehl, damit ist der Fall juristisch abgeschlossen.
Verwaltungstechnische Folgen
Auf verwaltungsrechtlicher Ebene sprach der Gemeinderat eine offizielle Verwarnung als Arbeitgeber aus. Das kantonale Departement für Volkswirtschaft und Inneres sah von weiteren Massnahmen ab, da keine direkte Anstellungsbefugnis besteht.
Verbleib im Amt sorgt für Diskussionen
Trotz heftiger öffentlicher Kritik bleibt Schreiber im Amt – bis zu seinem regulären Ruhestand im April 2026. Dieser Umstand sorgt sowohl in der Region als auch national für Unverständnis und Debatten. Kritiker stellen die Frage, wie ein solches Verhalten mit einer Führungsrolle vereinbar sein kann.
Struktureller Rassismus bei der Polizei?
Der Fall wirft erneut ein Schlaglicht auf den möglichen strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei. Menschenrechtsorganisationen fordern seit Jahren:
- Verpflichtende Schulungen zur interkulturellen Kompetenz
- Erhöhte Diversität bei der Auswahl von Personal
- Strikte Konsequenzen bei rassistischem Fehlverhalten
Vertrauensverlust in staatliche Institutionen
Die breite öffentliche Empörung zeigt: Das Vertrauen in die Polizei ist sensibel und kann durch solche Vorfälle nachhaltig beschädigt werden. Umso wichtiger ist es, Fälle von Fehlverhalten transparent und entschlossen zu behandeln.