Basler Gericht weist Eilantrag gegen Polizeikesselung bei ESC-Protest ab

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Basler Gericht lehnt Eilantrag gegen Polizeikesselung bei ESC-Protest ab

Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat einen Eilantrag im Zusammenhang mit der umstrittenen Kesselung von Demonstrierenden beim ESC-Protest im Mai 2025 formell zurückgewiesen. Der Grund: Es habe keine ausreichende Dringlichkeit bestanden.

Am 17. Mai versammelten sich rund 800 Personen in Basel, um gegen die israelische Teilnahme am Eurovision Song Contest zu protestieren. Die Polizei schritt ein und kesselte rund 400 Demonstrierende im Stadtteil Kleinbasel ein. Die Einsatzkräfte wollten damit laut eigenen Angaben einen Marsch zur Fanzone am Messeplatz verhindern.

Eine Teilnehmerin stellte mithilfe ihres Anwalts, dem SP-Grossrat Daniel Gmür, bereits während der laufenden Polizeimassnahme einen Antrag auf richterliche Haftprüfung. Sie verwies auf ein Urteil vom 1. Mai 2023, wonach solche Anträge im Moment der Freiheitsbeschränkung gestellt werden sollten. Dennoch wurde der Antrag abgelehnt, da die Frau bereits nach 40 Minuten wieder freigelassen wurde. Somit sei keine fortdauernde Massnahme mehr gegeben gewesen.

Anwalt Gmür betonte, dass es ihm nicht nur um die individuelle Entlassung, sondern um die grundsätzliche Überprüfung der Rechtmässigkeit der Polizeitaktik gegangen sei:

  • Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit sei ein erheblicher Eingriff.
  • Eine gerichtliche Prüfung sei daher unabdingbar.
  • Die Legitimation der polizeilichen Praxis müsse überprüft werden.

Organisiert wurde der Protest von der Gruppe «basel4palestine». Am Dienstag fand ein sogenanntes «Betroffenentreffen» statt, bei dem psychische Belastungen diskutiert und rechtliche Möglichkeiten vorgestellt wurden. Die Kritik an der Polizei fiel deutlich aus. Die Gruppe empfahl Betroffenen, gegen Strafbefehle juristisch vorzugehen.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt arbeitet derzeit an der offiziellen Einsatzdokumentation. Das zuständige Justiz- und Sicherheitsdepartement teilte mit, dass eine detaillierte Aufarbeitung laufe. Anwalt Gmür zeigte sich jedoch skeptisch: Es bestehe das Risiko, dass zentrale Informationen «verfälscht oder ausgelassen» würden. Dies könne das Vertrauen in die Transparenz weiter erschüttern.

Ob der Fall vor das Bundesgericht gezogen wird, ist laut Gmür noch unklar. Eine Entscheidung darüber soll in den kommenden zwei Wochen fallen. Sollte das Urteil rechtskräftig bleiben, müsste die Polizei im Verwaltungsverfahren eine formelle Verfügung ausstellen.

Die Polizeiaktion hat in Basel eine erneute Debatte über das Demonstrationsrecht sowie die Eskalationsstrategien bei nicht angemeldeten Versammlungen ausgelöst. Besonders im Kontext politischer Proteste zum Nahost-Konflikt stellt die Bevölkerung zunehmend kritische Fragen zum Vorgehen der Behörden.

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