Keine Anklage: Polizist durfte auf flüchtenden Sportwagen schiessen

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Keine Anklage: Polizist durfte auf flüchtenden Sportwagen schiessen

In Buckten (BL) hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft das Strafverfahren gegen einen Polizisten eingestellt, der Anfang Juli 2025 während eines gefährlichen Polizeieinsatzes zwei gezielte Schüsse auf einen flüchtenden Luxus-SUV abgegeben hatte. Die rechtliche und forensische Analyse ergab eindeutig, dass der Beamte im Rahmen seiner Befugnisse handelte.

Am frühen Morgen des 1. Juli 2025 entdeckte eine Polizeipatrouille einen als gestohlen gemeldeten Lamborghini Urus. Der Fahrer ignorierte die Anhaltesignale und beschleunigte stattdessen direkt auf einen der Polizisten zu. In dieser lebensbedrohlichen Situation zog der Beamte seine Dienstwaffe und feuerte zwei Schüsse auf das linke Vorderrad des Fahrzeugs – eine Entscheidung, die unter Umständen Leben retten konnte.

Nach Abschluss umfangreicher Ermittlungen urteilte die Staatsanwaltschaft, dass der Waffeneinsatz notwendig und verhältnismäßig war. Die Schüsse zielten auf ein technisches Ziel und richteten sich nicht gegen den Fahrer selbst. Daher bestand für diesen keine unmittelbare Lebensgefahr. Grundlage für die Einstellung des Verfahrens waren Artikel 15 des Polizeigesetzes sowie Paragraph 319 der Schweizerischen Strafprozessordnung, der eine Einstellung ermöglicht, wenn kein strafbares Verhalten festgestellt werden kann.

Noch am selben Abend konnte der gestohlene SUV von französischen Behörden sichergestellt werden – ein deutlicher Hinweis auf die effiziente internationale Zusammenarbeit. Ein 21-jähriger algerischer Staatsbürger wurde dabei festgenommen. Gegen ihn liegt mittlerweile ein Auslieferungsgesuch der Schweiz vor.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Der Polizist handelte gezielt und verhältnismäßig in einer akuten Gefahrensituation.
  • Die Schüsse richteten sich ausschließlich gegen das Fahrzeug und nicht gegen den Fahrer.
  • Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass keine strafbare Handlung vorlag – das Verfahren wurde eingestellt.
  • Der gesuchte Lamborghini wurde wenige Stunden später in Frankreich gefunden.
  • Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen, es läuft ein Auslieferungsverfahren gegen ihn.

Bisher gibt es keine weiteren offiziellen Informationen zur grenzüberschreitenden Kooperation oder zur genauen Identität des Verdächtigen. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Der Vorfall zeigt exemplarisch, wie auch in hochgefährlichen Situationen ein rechtssicherer und verhältnismäßiger Polizeieinsatz möglich ist. Solche Entscheidungen stärken das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit und Einsatzfähigkeit der schweizerischen Polizei.

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