Vergleich in Millionenhöhe: Ex-CS-Führungskräfte haften für Risikomanagementversagen

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Ex-CS-Führungskräfte einigen sich auf Millionenvergleich wegen Risikopannen

19 ehemalige Führungskräfte und Verwaltungsräte der früheren Credit Suisse (CS) haben sich im Rahmen eines Vergleichs auf die Zahlung von 115 Millionen US-Dollar geeinigt. Hintergrund sind schwerwiegende Versäumnisse im Risikomanagement, die zu einer Reihe von Klagen durch Aktionäre führten. Die Zahlung betrifft insbesondere Fehlentscheidungen in den Jahren 2020 und 2021 – eine Zeit massiver Krisen für die einst angesehene Schweizer Grossbank.

Der Vergleichsbetrag stammt nicht direkt von den beteiligten Ex-Führungskräften, sondern wird über deren Haftpflichtversicherungen abgewickelt. Die Summe geht an die UBS, welche die Credit Suisse 2023 im Rahmen einer von der Schweizer Regierung gestützten Notfusion übernommen hatte.

Aktionärsklagen wegen missachteter Warnsignale

Unter den Klägern befindet sich unter anderem der städtische Pensionsfonds von Providence im US-Bundesstaat Rhode Island. Die Klage wirft dem ehemaligen CS-Management vor, offensichtliche Warnzeichen ignoriert und risikorelevante Entwicklungen fahrlässig unterschätzt zu haben. Besonders kritisch wird der Umgang mit der Insolvenz von Greensill Capital sowie dem Zusammenbruch von Archegos Capital Management bewertet – beides Ereignisse, die massive Verluste verursachten und das Vertrauen in die Bank erheblich erschütterten.

Gericht gibt vorläufige Zustimmung

Der Fall wurde am Staatsgericht in Manhattan verhandelt, wo Richterin Andrea Masley dem Vergleich bereits vorläufig zugestimmt hat – ein wichtiger juristischer Schritt in einem komplexen Verfahren rund um Verantwortung und Kontrolle im Bankenwesen.

Zu den beklagten Personen zählt auch der damalige CS-Präsident Urs Rohner. Bisher liegt von ihm sowie von Anwälten mehrerer weiterer Angeklagter keine Stellungnahme vor.

Hohe Vergütungen für Klägeranwälte beantragt

Die Anwaltskanzleien, die die klagenden Aktionärsgruppen vertreten, fordern laut Gerichtsdokumenten eine Bezahlung von bis zu 30 Prozent des Vergleichsbetrags als Leistungsvergütung – das entspricht rund 34,5 Millionen Dollar. Zusätzlich beantragen sie rund 3,2 Millionen Dollar zur Deckung von Auslagen. Solche Beträge sind in Verfahren dieser Dimension nicht ungewöhnlich, zeigen jedoch das Ausmass des betriebenen Aufwands.

Langfristige Folgen für den Finanzsektor

Die bekannt gewordenen Schwächen im Risikomanagement der CS markieren einen Tiefpunkt in der jüngeren Geschichte der internationalen Bankenwelt. Die Fälle Greensill und Archegos gelten heute als Symbol für strukturelle Kontrolllücken, fehlende Führungsverantwortung und eine gefährliche Kultur der Risikounterschätzung. Sie trugen wesentlich zur erzwungenen Fusion mit der UBS bei.

Der Fall unterstreicht, wie verheerend mangelhafte Führung in einer systemrelevanten Grossbank nicht nur diese selbst, sondern auch den globalen Finanzmarkt ins Wanken bringen kann. Der nun geschlossene Vergleich bietet zwar juristische Klarheit, doch der Wiederaufbau von Vertrauen in das Bankensystem bleibt eine zentrale Aufgabe für die Zukunft.

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