Studie zeigt: Kaum jemand liest die AGBs – trotz rechtlicher Relevanz
Ignorierte AGBs trotz rechtlicher Wichtigkeit
Zürich – Obwohl sie bei jedem Onlinekauf auftauchen und rechtlich eine entscheidende Rolle spielen, lesen nur die wenigsten Menschen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Eine aktuelle Studie aus Deutschland liefert nun Zahlen, die auch für die Schweiz von hoher Bedeutung sind.
Das Marktforschungsinstitut GfK befragte im Juli 2025 rund 1000 Personen im Auftrag eines Softwareunternehmens. Das Ergebnis: Nur 3,2 Prozent gaben an, die AGBs beim Onlinekauf vollständig zu lesen. Ganze 82,5 Prozent räumten sogar ein, bereits behauptet zu haben, sie hätten die AGBs gelesen – nur um schneller mit einem Klick zum Kaufabschluss zu kommen.
Gefühl der Machtlosigkeit
55,8 Prozent der Befragten stimmten schon einmal AGBs zu, obwohl sie mit deren Inhalt nicht einverstanden waren. Bei 15,1 Prozent kommt das sogar regelmäßig vor. Als Hauptgrund nennen viele das Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber langen und schwer verständlichen Texten, die meist in juristischem Fachjargon verfasst sind.
„AGBs werden häufig als notwendiges Übel gesehen und nicht als Mittel zur Verbraucheraufklärung“, sagt Daniel Hinkeldein, Gründer des Softwareunternehmens. Dabei seien besonders im digitalen Markt klare und faire AGBs ein Grundpfeiler für Vertrauen.
Warnung von Verbraucherschützern
Auch die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz schlägt Alarm. Da Unternehmen die Inhalte ihrer AGBs selbst festlegen, würden oft Klauseln eingebaut, die einseitig zu Ungunsten der Kundschaft wirken.
Dazu zählen unter anderem:
- Automatische Vertragsverlängerungen
- Überhöhte Mahngebühren
- Keine Rückerstattung bei nicht abgeholten Leistungen trotz Zahlung
Ein Beispiel zeigt: Kommt jemand wegen einer Flugverspätung verspätet am Zielort an und verpasst dadurch seinen Mietwagen, könnte er trotz vorheriger Zahlung leer ausgehen – ohne Rückerstattung.
Welche Klauseln sind unzulässig?
Nicht jede Formulierung in AGBs ist automatisch rechtlich gültig. Unwirksam sind insbesondere Klauseln, die geltendes Recht verletzen oder die Kundschaft unangemessen benachteiligen.
Häufig unzulässige Klauseln laut Verbraucherschützern:
- Vertragsänderungen ohne Zustimmung oder Kündigungsrecht
- Unverhältnismässig lange Kündigungsfristen
- Überspannte Mahngebühren oder Verzugszinsen
- Vollständiger Haftungsausschluss des Anbieters
Ob eine solche Klausel gültig bleibt, entscheidet im Konfliktfall ein Gericht – was für einzelne Verbraucher:innen jedoch oft zu aufwendig ist.
Forderung nach verständlicheren AGBs
Die Mehrheit der Befragten möchte einfachere, kompaktere und transparentere AGBs – so kompakt, dass sie auf eine Postkarte passen könnten. Nur 15,6 Prozent der Nutzer:innen vertrauen darauf, dass AGBs ihren Onlinekauf wirklich sicherer machen.
Verbraucherschützer raten: Niemand muss seitenweise juristische Texte durchlesen. Ein kurzer Blick auf entscheidende Punkte wie Rückgaberechte, Kündigungsfristen und Zahlungsmodalitäten kann jedoch viel Ärger ersparen.
Fazit
Die Studie zeigt deutlich: Die meisten Menschen ignorieren AGBs, obwohl diese sie rechtlich binden. Dieses Verhalten kann durchaus Risiken bergen – vor allem, wenn fragwürdige Vertragsbedingungen akzeptiert werden, ohne sie zu kennen.
Unser Tipp: Weniger achtloses Wegklicken, mehr bewusste Prüfung. Wer weiß, was er unterschreibt, stärkt seine Position – und ermutigt Anbieter dazu, kundenfreundliche und faire AGBs zu gestalten.