Senior stiehlt eigenen Mercedes nach Verkauf mit verstecktem Schlüssel zurück

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Senior stiehlt eigenen Mercedes nach Verkauf mit verstecktem SchlÜssel zurÜck

Ein 81-jähriger Mann aus der Nordwestschweiz hat mit einer ungewöhnlichen Aktion für Aufsehen gesorgt: Mit einem heimlich aufbewahrten Zweitschlüssel entwendete er seinen ehemals eigenen Mercedes-Benz SL 350 – ein halbes Jahr nach dessen Verkauf.

Vom Autoverkauf zum Kriminalfall

Im Sommer 2024 verkaufte der Senior sein Auto für 20’000 Franken an einen Käufer in Therwil (BL). Der Autohandel wirkte zunächst völlig normal. Doch wie die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft später berichtete, bewahrte der 81-Jährige bewusst einen weiteren Fahrzeugschlüssel auf.

Der „Rückholversuch“ kurz vor Weihnachten

Sechs Monate später – kurz vor Weihnachten – entdeckte der Rentner den Mercedes wieder in Therwil. Entschlossen brachte er seine alten Nummernschilder an und überführte das Auto in eine Garage in Duggingen (BL). Er versuchte die Aktion zu legalisieren, indem er den Fahrzeugausweis bei der Motorfahrzeugkontrolle annullieren liess und das Auto offiziell abmeldete. Diese Schritte zeugen von geplantem Vorgehen und technischem Wissen.

Die Polizei wird aktiv

Der raffinierte Plan blieb jedoch nicht unbemerkt: Die Polizei reagierte schnell, klärte den Vorfall auf und überführte den Täter. Das Strafgericht Basel-Landschaft verhängte eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 3600 Franken bei zwei Jahren Probezeit. Zusätzlich muss der Senior eine Busse von 1200 Franken bezahlen. Er zeigte sich im Verfahren geständig.

Rechtlich klarer Fall

Die Behörden betonten in ihrer Mitteilung, dass es sich trotz früherer Eigentümerschaft um eine unrechtmässige Aneignung handelt. Auch wenn man einst Eigentümer eines Fahrzeugs war, kann dessen Entwendung rechtlich als Diebstahl gewertet werden – sofern das Auto inzwischen rechtmässig einer anderen Person gehört.

Emotionale Trennung von Liebhaberstücken

Die Geschichte zeigt auf eindrucksvolle Weise, wie schwer es manchen Menschen fällt, sich von liebgewonnenen Gegenständen zu trennen – vor allem von einem langjährigen Fahrzeug. Doch rechtliche Grenzen dürfen auch bei nostalgischer Bindung nicht überschritten werden.

Wer nach dem Verkauf heimlich einen Schlüssel behält, riskiert mehr als einen moralischen Fehltritt – er macht sich strafbar.

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