Zürich führt drei Wochen bezahlten Schwangerschaftsurlaub vor Geburt ein

0
27

ZÜrich fÜhrt drei Wochen bezahlten Schwangerschaftsurlaub vor Geburt ein

Zürich – Ab sofort erhalten schwangere Angestellte der Stadt Zürich drei Wochen bezahlten Urlaub vor der Geburt ihres Kindes. Der Zürcher Gemeinderat hat diese Anpassung im Personalrecht mit klarer Mehrheit verabschiedet und setzt damit ein starkes Zeichen für mehr Familienfreundlichkeit im öffentlichen Dienst.

Dieser Schritt erweitert den bisherigen Mutterschaftsurlaub – der in der Schweiz landesweit auf 16 Wochen nach der Geburt begrenzt ist – um drei zusätzliche Wochen davor. Diese Zeit wird voll bezahlt. Damit schafft die Stadt nicht nur bessere Bedingungen für werdende Mütter, sondern stärkt gezielt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Zudem erhalten Eltern nach der Geburt oder Adoption die Möglichkeit, ihr Arbeitspensum um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Dies ist besonders für jene wichtig, die ihren Wiedereinstieg ins Berufsleben flexibler gestalten möchten.

Die Regelung geht auf eine Motion der SP aus dem Jahr 2022 zurück. Schon damals war klar, dass das Thema kontrovers diskutiert werden würde – was sich nun in der aktuellen Ratsdebatte erneut zeigte.

Widerstand von Wirtschaftsvertretern und BÜrgerlichen

Vertreter der SVP, FDP und des Arbeitgeberverbands Zürich lehnten die neue Regelung ab. SVP-Fraktionschef Samuel Balsiger bezeichnete sie als weiteren Schritt in Richtung „ausufernden Sozialstaat“. Er befürchtet Wettbewerbsnachteile für private KMU gegenüber dem Staat. „Die Linken verteilen Wahlgeschenke – diesmal in Form von zusätzlichen Ferien“, so Balsiger im Rat.

Auch Emanuel Tschannen (FDP) zeigte sich kritisch. Zwar erkannte er die gesundheitlichen Vorteile an, jedoch reiche laut ihm bereits heute der Arzt-Dispens im Krankheitsfall. Eine Sonderlösung in Zürich sei für kleinere Betriebe gegenüber der kantonalen und nationalen Regelung benachteiligend und schwer umsetzbar.

Der Arbeitgeberverband warnte zudem vor erheblichen Verzerrungen im Arbeitsmarkt, wenn staatliche Anstellungen der Privatwirtschaft ohne Möglichkeit zum Nachziehen weit voraus wären.

Gleichstellung und Familienfreundlichkeit als Kernargument

Befürworter der Initiative sehen darin einen gesellschaftlichen Fortschritt. Anna-Béatrice Schmaltz (Grüne) sprach von einem „klaren Schritt in Richtung Gleichstellung“. Sie betonte, dass gerade für Frauen die Planungssicherheit vor der Geburt ein zentraler Faktor sei.

Anjushka Früh (SP) hob hervor, dass die drei zusätzlichen Wochen der Gesundheit von Mutter und Kind zuträglich seien, was langfristig auch volkswirtschaftlich sinnvoll sei. Serap Kahriman (GLP) verwies darauf, dass viele EFTA-Länder bereits ähnliche Modelle umgesetzt haben – Zürich schließe damit eine Lücke.

Finanzvorstand Daniel Leupi (Grüne) ergänzte, dass die Schweiz als einziges EFTA-Land bisher auf eine solche Leistung verzichtet habe. Einen konkreten Budgetrahmen nannte er jedoch nicht.

Städte wie Basel-Stadt, Luzern und Bern haben vergleichbare Modelle bereits eingeführt, womit sich Zürich nahtlos in eine wachsende Bewegung moderner Stadtpolitik einfügt. Mit dieser Entscheidung geht die Stadt einen weiteren Schritt, um ihre Familienpolitik zeitgemäss und bedarfsorientiert zu gestalten.

Ob sich diese Maßnahme langfristig als wirtschaftlich tragfähig erweist, bleibt abzuwarten. Doch für viele betroffene Familien stellt sie bereits jetzt eine konkrete Entlastung dar – ein Hoffnungssignal in Richtung gerechter Arbeitsbedingungen und moderner Unterstützung von Elternschaft.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein