Dankesgeste im Strassenverkehr: Was erlaubt ist und was nicht

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Dankesgeste im Strassenverkehr: Was erlaubt ist und was nicht

Lichtzeichen im Verkehr: Wann ein Danke erlaubt ist – und wann nicht

Zürich – Ein kurzes Aufblinken mit der Lichthupe oder das Aktivieren des Warnblinkers – viele Autofahrerinnen und Autofahrer empfinden diese kleinen Gesten als höflich und alltäglich auf der Strasse. Doch auch wenn solche Zeichen gut gemeint sind, bewegen sie sich rechtlich in einem Graubereich.

Was sagen die Regeln?

In der Schweiz hat sich eine stillschweigende Kommunikationskultur im Strassenverkehr etabliert. Die Lichthupe wird oft als «Du darfst»-Signal genutzt, der Warnblinker als ein freundliches «Merci» beispielsweise nach einem gewährten Vortritt oder beim Spurwechsel. Trotz dieser Gewohnheiten geben die Verkehrsregeln eine klare Linie vor:

  • Lichthupe: Ist laut Verkehrsrecht ausschliesslich als Warnsignal vorgesehen – insbesondere in Gefahrensituationen oder wenn akustisches Hupen verboten ist, etwa nachts.
  • Warnblinker: Darf nur bei Pannen, bei einem drohenden Stau oder beim Abschleppen auf der Autobahn eingesetzt werden.

Die Nutzung dieser Signale als Dankesgeste gilt offiziell als Zweckentfremdung – und kann im schlimmsten Fall mit einer Busse geahndet werden. Insbesondere wer den Warnblinker etwa zum kurzfristigen Parken auf dem Trottoir missbraucht, riskiert zusätzliche Sanktionen.

Lichtsignale mit Tücken

Obwohl die Lichthupe in gewissen Situationen hilfreich sein kann, birgt sie auch Risiken: Sie kann fehlinterpretiert werden. Was freundlich gemeint ist, wird von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht selten als Warnung oder gar als Provokation aufgefasst. Vor allem bei schlechter Sicht oder hohem Verkehrsaufkommen kann das schnell gefährlich werden.

Empfehlung: Wer unsicher ist, setzt besser auf ein kurzes Handzeichen – das ist eindeutig und weniger interpretationsbedürftig.

Warnblinker als stille Geste: Eine akzeptierte Ausnahme

Unter bestimmten Umständen wird das kurze Einschalten des Warnblinkers im fliessenden Verkehr toleriert – etwa nach einem Überholmanöver oder zum Dank für das Einfädeln in eine Fahrspur. Solange es die Situation erlaubt und niemand behindert wird, gilt dies als akzeptierte Praxis – besonders unter Berufschauffeuren ist das sogenannte «Blinksprache»-Signal längst Standard.

Rückmeldungen aus der Bevölkerung

Die Meinungen der Autofahrenden in der Schweiz gehen auseinander: Während einige weiterhin auf Lichthupe und Warnblinker setzen, bevorzugen andere ein klassisches Winken – oder verzichten ganz auf Gesten, um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Fazit

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben eindeutig sind, hat sich ein informeller Umgang mit diesen Kommunikationsmitteln etabliert. Lichthupe und Warnblinker sind als Dankeszeichen zwar nicht offiziell erlaubt, aber in der Praxis verbreitet.

Wichtig bleibt: Die Sicherheit sollte immer oberste Priorität haben. Wer dennoch höflich sein möchte, ist mit einem kurzen Winken auf der sicheren Seite – ein kleines Zeichen, das Grosses bewirken kann.

Auf den Schweizer Strassen ist Rücksicht der wahre Fortschritt. Und oft genügt ein einfaches Zeichen der Freundlichkeit, um das Miteinander zu verbessern.

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