Bankräuber in Bürglen weiterhin flüchtig – Staatsanwaltschaft setzt Frist zur Selbstanzeige
Bürglen TG – Zwei Wochen nach einem bewaffneten Banküberfall fehlt vom Täter weiterhin jede Spur. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau verschärft nun ihr Vorgehen. Sollte sich der mutmassliche Täter nicht bis Dienstag, 2. September 2025, um 12 Uhr mittags melden, wird ein deutlich erkennbares Foto des Mannes veröffentlicht.
Bewaffneter Überfall erschüttert Bürglen
Am Freitagnachmittag des 15. August 2025 betrat gegen 16 Uhr ein maskierter Mann eine Bank an der Weinfelderstrasse in Bürglen TG. Mit einem Schlauchschal verhüllt, bedrohte er eine Mitarbeiterin mit einer Schusswaffe und forderte Bargeld. Anschliessend flüchtete er mit der Beute in Richtung Bahnhof. Seit diesem Vorfall fehlt von ihm jede Spur.
Obwohl die Kantonspolizei Thurgau unmittelbar eine Grossfahndung einleitete, führten die Ermittlungen bislang zu keinem Erfolg. Nun kündigt die Staatsanwaltschaft an, bei fehlender Selbstanzeige ein nicht verpixeltes Überwachungsfoto des Täters zu veröffentlichen. Das Bildmaterial zeigt den mutmasslichen Täter unmaskiert in hoher Qualität beim Betreten der Bank.
Täterbeschreibung – Polizei bittet um Hinweise
Die Ermittler setzen auf die Mithilfe der Bevölkerung. Der gesuchte Mann wird wie folgt beschrieben:
- Grösse: ca. 170 bis 175 cm
- Helle Haut
- Kurze graue Haare
- Zur Tatzeit trug er:
- Roten Pullover
- Braune Hose
- Graue Schuhe
- Schwarze Kappe
- Schwarzen Rucksack
- Sprach Deutsch mit osteuropäischem Akzent
Wer den Mann gesehen hat oder andere relevante Beobachtungen gemacht hat, wird gebeten, sich umgehend bei der Kantonspolizei Thurgau unter der Nummer 058 345 22 22 zu melden.
Betroffene unter Betreuung – Ermittlungen dauern an
Die bedrohte Angestellte wurde körperlich nicht verletzt, steht aber unter psychologischer Betreuung. Das Motiv des Täters und der genaue Ablauf des Überfalls werden weiterhin kriminalpolizeilich untersucht.
Ziel der Fristsetzung ist es, den mutmasslichen Täter durch den öffentlichen Fahndungsdruck zu einer Selbstanzeige zu bewegen. Sollte er die ihm gesetzte Frist verstreichen lassen, wird seine Identität ohne Verpixelung veröffentlicht.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, aufmerksam zu bleiben und jegliche Beobachtungen den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Jeder Hinweis könnte entscheidend zur Aufklärung des Falles beitragen.