Flugchaos in Zürich: Rechte der Passagiere bei Streiks und Flugausfällen
Geplanter Streik am Flughafen Zürich
Ab dem Freitagnachmittag um 14 Uhr plant das Bodenpersonal von Airline Assistance Switzerland (AAS) am Flughafen Zürich einen Streik. Betroffen sind dabei zentrale Servicebereiche für mehrere Fluggesellschaften, darunter Eurowings, Chair, LOT, Pegasus, Air Serbia, GP Aviation, Air Cairo und Air Montenegro. Zwar wurden bisher keine offiziellen Flugstreichungen bestätigt, doch müssen Reisende mit erheblichen Verspätungen oder Ausfällen rechnen.
Was bedeutet das für Fluggäste?
Streiks sorgen häufig für Unsicherheit – besonders in Bezug auf die Reiseroute, Kosten und eigenen Rechte. Laut einem Sprecher der Fluggesellschaft Chair wird versucht, die Einschränkungen für die Kundschaft so gering wie möglich zu halten. Doch was bedeutet das konkret für betroffene Passagiere?
Welche Rechte haben Reisende?
Laut Lars Bliggenstorfer, Rechtsexperte bei der AXA-ARAG, haben Passagiere bei einer Flugannullierung oder Verspätung Anspruch auf eine alternative Beförderung oder – wenn nicht möglich – auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Dafür ist es unerlässlich, folgende Dokumente aufzubewahren:
- Buchungsbestätigung
- Flugticket
- Bordkarte
- Quittungen für Hotel, Mahlzeiten und Transfers
Entschädigung nach EU-Recht
Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro vor – je nach Flugdistanz. Diese Zahlung entfällt jedoch, wenn der Ausfall auf „aussergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist.
Genau hier liegt die Herausforderung im aktuellen Fall: Da der Streik beim Bodenabfertiger AAS und nicht bei den Airlines selbst stattfindet, könnten sich Fluggesellschaften auf diese Ausnahme berufen. Ob dies aber rechtlich durchsetzbar ist, bleibt fraglich und muss im Einzelfall geprüft werden, so Bliggenstorfer.
Rechtliches Vorgehen: Was tun bei Flugausfall?
Folgende Schritte sollten betroffene Reisende unternehmen:
- Schnellstmöglich Kontakt mit der Airline oder dem Reiseveranstalter aufnehmen
- Möglichkeiten zur Umbuchung oder Stornierung prüfen
- Alle zusätzlichen Ausgaben (z. B. Hotel, Taxi, Verpflegung) dokumentieren
- Sich juristisch beraten lassen und mögliche Entschädigungsansprüche prüfen
Fazit
Auch wenn Entschädigungsansprüche bei Streiks rechtlich komplex sein können, haben Passagiere oft die Möglichkeit einer Ersatzbeförderung oder zumindest Erstattung des Tickets. Voraussetzung ist: aktiv bleiben, Rechte kennen und alle Belege gut aufbewahren.
Für alle Beteiligten – Reisende wie auch Flughafenpersonal – bleibt zu hoffen, dass schnell eine Lösung gefunden wird. Bis dahin gilt: informiert bleiben, vorbereitet handeln und mögliche Ansprüche geltend machen.