Bundesgericht bestätigt erste rechtskräftige Verwahrung im Kanton Schwyz

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Bundesgericht bestätigt erste rechtskräftige Verwahrung im Kanton Schwyz

Erstmals in der Geschichte des Kantons Schwyz hat das Bundesgericht eine Verwahrung als rechtskräftig bestätigt – ein bedeutender Schritt in der konsequenten Strafverfolgung hochgefährlicher Sexualstraftäter. Die Entscheidung betrifft einen 46-jährigen Mann, der sich wiederholt an minderjährigen Mädchen vergangen hat. Die drastische Massnahme der unbefristeten Verwahrung zielt dabei klar auf den Schutz der Öffentlichkeit ab.

Der Täter, ein gebürtiger Eritreer, hatte im Jahr 2021 ein zehnjähriges Mädchen in einen Keller gelockt und sich an ihm vergangen. Nach einer kurzen Inhaftierung wurde er unter Auflagen entlassen – mit tragischen Konsequenzen: Nur zwei Monate später, im August 2022, vergriff er sich erneut an einem neunjährigen Mädchen auf einem Spielplatz in Siebnen.

Trotz klarer Hinweise auf ein hohes Rückfallrisiko konnte die damalige Entlassung nicht verhindern, was nun weitreichende juristische und gesellschaftliche Folgen hat.

Das Strafgericht Schwyz verurteilte den Mann im Jahr 2023 zu 36 Monaten Freiheitsstrafe. Zusätzlich wurden folgende Massnahmen verhängt:

  • ein lebenslanges Tätigkeitsverbot im Umgang mit Minderjährigen
  • eine Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren
  • eine ordentliche Verwahrung – also eine unbefristete, geschlossene Unterbringung

Auch das Kantonsgericht bestätigte dieses aufsehenerregende Urteil. Die anschliessende Beschwerde des Täters vor dem Bundesgericht blieb erfolglos. Seine Einwände wurden als unzulässig eingestuft, da er keine konkreten Rechtsfehler aufzeigte, sondern lediglich pauschal seine Schuld bestritt. Damit hat das Bundesgericht die Voraussetzungen für eine Verwahrung abschliessend bejaht – ein wegweisender Entscheid.

Ein zentrales Element der Gerichtsentscheidung war ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Dieses attestierte dem Mann ein klar überdurchschnittliches Rückfallrisiko für Sexualdelikte – insbesondere gegenüber Kindern, aber auch Erwachsene seien nicht ausgeschlossen. Gleichzeitig lagen keine schweren psychischen Störungen vor, weshalb herkömmliche therapeutische Ansätze als unwirksam eingestuft wurden.

Fachlich betrachtet stellt die ordentliche Verwahrung eine der schärfsten Sanktionen im Schweizer Strafrecht dar. Sie kommt nur zum Einsatz, wenn ein erhebliches Risiko für die körperliche, psychische oder sexuelle Unversehrtheit Dritter besteht. Ihre Dauer ist prinzipiell unbestimmt, wird jedoch alle zwei Jahre auf ihre Notwendigkeit hin überprüft.

Die Tatsache, dass dies die erste rechtskräftige Verwahrung im Kanton Schwyz ist, hebt die besondere Dringlichkeit und Einmaligkeit dieses Falls hervor. Sie setzt ein klares Zeichen im Umgang mit mehrfach rückfälligen Sexualstraftätern – und betont, dass der Schutz möglicher Opfer absolute Priorität hat. Zugleich verleiht das Urteil dem öffentlichen Sicherheitsempfinden neue Stärke und wird zweifellos in zukünftigen Diskussionen um Sicherheit und Strafvollzug als Referenz dienen.

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