Polizei errichtet Sperrzone zur Bergung von abgestürztem Flugzeug im Vierwaldstättersee

0
25

Polizei errichtet Sperrzone zur Flugzeugbergung im Vierwaldstättersee

Ein einmotoriges Turboprop-Flugzeug vom Typ TBM 940 liegt seit dem 28. Juli 2025 in rund 100 Metern Tiefe im Vierwaldstättersee. Obwohl die Notwasserung glücklicherweise ohne Verletzungen der beiden Insassen – ein 78-jähriger Mann und eine 55-jährige Frau – verlief, stellt die Bergung des Flugzeugs eine erhebliche technische Herausforderung dar. Zur sicheren Durchführung dieser Mission wurde nun von der Luzerner Polizei eine Sperrzone eingerichtet.

Sicherheitszone für Bergung eingerichtet

Die seit Mittwoch bestehende Sicherheitszone umfasst ein rund 500 Meter langes Gebiet zwischen Kehrsiten (NW) und Hertenstein (LU). Markiert ist sie durch auffällige, gelbe Bojen. Die Sperrzone betrifft sämtliche Wasserfahrzeuge sowie Wassersportler, ausgenommen bleibt lediglich der reguläre Kursbetrieb auf dem See.

„Wir appellieren an die Bevölkerung, das Gebiet grossräumig zu meiden und die Anweisungen der Einsatzkräfte strikt zu befolgen“, so ein Sprecher der Luzerner Polizei.

Technische Bergung mit Präzision und Rücksicht auf die Umwelt

Aktuell finden die vorbereitenden Arbeiten zur Bergung statt. Dabei werden spezialisierte Taucherteams und technische Experten aus Zürich eingesetzt. Dieses interkantonale Zusammenspiel vereint technische Kompetenz und Präzision. Ziel ist es, das Flugzeug möglichst umweltschonend und sicher zu heben, um die empfindliche Ökologie des Sees zu schützen.

Für Luftfahrtinteressierte: Die TBM 940 ist bekannt für ihre leichte Bauweise, was besondere Anforderungen an die eingesetzte Hebetechnik stellt.

Untersuchung der Unfallursache läuft

Parallel zur Bergung untersucht die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) die Ursache der Notwasserung. Ein technischer Defekt kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Diese Untersuchungen sind zentral, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden und die Flugsicherheit weiter zu verbessern – sowohl im privaten als auch im gewerblichen Luftverkehr.

Wichtige Hinweise für Bootsfahrer und Anwohner

Bootsfahrer, Segler, Touristenboote sowie Tauchschulen werden eindringlich gebeten,

  • die Sperrzone zu meiden,
  • ausreichend Abstand zu den Markierungsbojen zu halten und
  • den Anweisungen der Polizei Folge zu leisten.

Diese Maßnahme verdeutlicht nicht nur die Ernsthaftigkeit, mit der die Behörden den Vorfall behandeln, sondern zeigt auch, wie effektiv und vorbereitet sie im Ernstfall agieren – eine wertvolle Erkenntnis für andere Regionen, in denen Luftfahrt und Gewässer aufeinandertreffen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein