Berner Obergericht bestaetigt Urteil gegen Bieler Taxifahrer wegen Uebergriff
Das Berner Obergericht hat den Schuldspruch gegen einen Taxifahrer aus Biel bestaetigt, der im Sommer 2021 eine Frau in seinem Taxi bedraengt und verletzt haben soll. Die Frau leidet infolge des Vorfalls unter einer posttraumatischen Belastungsstoerung. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskraeftig ist, koennte es Signalwirkung fuer aehnliche Faelle haben.
Richter bestaetigen Geldstrafe auf Bewaehrung
Das Obergericht bestaetigte das bereits im Vorjahr verkuendete Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland: Eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken, mit einer Bewaehrungsfrist von zwei Jahren. Ein urspruenglich angeklagter Vorwurf der sexuellen Belaestigung konnte aufgrund von Verjaehrung nicht mehr geahndet werden.
Schwere psychische Folgen fuer das Opfer
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 22. August 2021. Die Frau berichtete, dass ihr eine Gratisfahrt angeboten wurde. Im Verlauf der Fahrt sei sie vom Fahrer am Oberschenkel gepackt, am Arm festgehalten und mit einem unbekannten Gegenstand geschlagen worden, als sie fliehen wollte. Die Folge:
- Angstzustaende
- Suizidgedanken
- Umzug aus Biel aus Angst vor Wiederbegegnung
Ihre Aussagen machten die Langzeitfolgen des Traumas deutlich und waren ein Schluesselfaktor im Gerichtsprozess.
Verteidigung kritisiert Widersprueche
Der Angeklagte wies die Anschuldigungen entschieden zurueck. Die Verteidigung focht die Aussagen der Frau an und stellte infrage, ob sie unter Alkoholeinfluss zuverlaessige Erinnerungen machen konnte. Zudem wurde der Fahrtenschreiber, der erst Jahre spaeter vorgelegt wurde, angezweifelt – insbesondere wegen handschriftlicher Aenderungen in den Aufzeichnungen.
Trotz fehlender konkreter Beweise wurde dem Angeklagten im Zuge der Ermittlungen dauerhaft die Taxilizenz entzogen, was seine berufliche Existenz nachhaltig beeinflusst.
Gericht stuetzt sich auf Opfer- und Zeugenaussagen
Das Obergericht liess sich von den Verteidigungsargumenten nicht beeindrucken. Laut Richter Rainier Geiser seien die Aussagen des Opfers konsistent und glaubwuerdig, waehrend der Angeklagte widerspruechlich ausgesagt habe und gar versuchte, die Schuld einem Kollegen zuzuschieben.
Obwohl materielle Beweise wie DNA-Spuren fehlten, sah das Gericht in den Aussagen der Frau und verschiedener Zeuginnen und Zeugen ausreichende Beweislage fuer eine Verurteilung. Politischer oder medialer Druck haetten gemäss Gericht keinen Einfluss auf die Entscheidung gehabt.
Weiteres Vorgehen und gesellschaftliche Bedeutung
Das Urteil kann noch vor dem Bundesgericht angefochten werden. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung. Der Fall stoesst auf breites oeffentliches Interesse – nicht nur wegen der Mediensensibilitaet, sondern auch wegen der anhaltenden gesellschaftlichen Debatte um Sicherheit von Frauen im oeffentlichen Raum.
Insbesondere der juristische Umgang mit psychischen Langzeitfolgen von Gewaltfaellen und deren Anerkennung rueckt dadurch erneut in den Mittelpunkt.