Markenstreit um GPT: OpenAI verklagt Schweizer Unternehmen AlpineAI

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OpenAI verklagt Schweizer Firma AlpineAI wegen „GPT“-Nutzung

ZÜRICH – Der US-Technologiekonzern OpenAI hat eine Markenklage gegen das Schweizer Start-up AlpineAI eingereicht. Hintergrund ist die Nutzung des Begriffs „GPT“ im Namen des AlpineAI-Produkts „SwissGPT“. OpenAI sieht darin eine potenzielle Verwechslungsgefahr mit dem eigenen, global bekannten System ChatGPT.

Die Abkürzung GPT steht für „Generative Pre-trained Transformer“ – eine Technikbezeichnung, die von OpenAI in der Schweiz markenrechtlich geschützt wurde. In den USA und der EU hingegen wurden ähnliche Anträge abgelehnt, da es sich dabei um einen allgemein gebräuchlichen technischen Ausdruck handelt. In der Schweiz kam das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) allerdings zu einem anderen Schluss.

Als OpenAI im Februar 2023 den Markenschutz beantragte, war keine andere Firma bekannt, die den Begriff nutzte. Dies führte zu einer Genehmigung des Markenschutzes. Dennoch machte das IGE deutlich, dass bei Konflikten letztlich Zivilgerichte das letzte Wort hätten.

Streit um SwissGPT

Im Zentrum der Auseinandersetzung steht das Produkt „SwissGPT“ von AlpineAI, das auf hohe Datenschutz- und Sicherheitsstandards setzt. Der Name richtet sich besonders an sensible Sektoren wie:

  • Gesundheitswesen
  • Kantonale Verwaltungen
  • Städtische Behörden

Das IGE hat in einer Verfügung bereits bestätigt, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen „ChatGPT“ und „SwissGPT“ besteht. Sollte AlpineAI diese Einschätzung nicht gerichtlich anfechten, könnte das ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen – darunter eine Umbenennung oder gar das Ende des Produkts unter dem Namen „SwissGPT“.

AlpineAI bleibt kämpferisch

Pascal Kaufmann, Mitgründer und CEO von AlpineAI, zeigt sich unbeirrt. „Das Verhalten von OpenAI zeigt, dass AlpineAI offenbar relevanter wird und eine ernstzunehmende Position auf dem europäischen Markt einnimmt“, erklärte er gegenüber den Medien. Der Markenstreit sei nicht neu, AlpineAI sei bereits seit geraumer Zeit mit OpenAI im Dialog.

Durch seine Fokussierung auf Datenschutz, Lokalisierung und schweizweite Datenhaltung sieht sich AlpineAI gut positioniert. Das System wird ausschliesslich innerhalb der Schweiz gehostet und richtet sich vorrangig an:

  1. Medizinisches Fachpersonal
  2. Öffentliche Verwaltungen

AlpineAI sieht das Tool als Beitrag zur digitalen Souveränität und zum Schutz vertraulicher Daten in der Schweiz.

Ein Präzedenzfall für KI-Markenrecht?

Ob AlpineAI den Weg durch alle Instanzen bis hin zum Bundesgericht beschreiten wird, bleibt unklar. Fest steht jedoch: Der Ausgang dieses Falls könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall für die Nutzung technischer Begriffe als Marken im Zeitalter Künstlicher Intelligenz werden.

Für viele Unternehmen – egal ob Start-up oder Großkonzern – zeigt sich hier, wie relevant die rechtliche Kontrolle über Begriffe im globalen Wettbewerb ist. Im digitalen Zeitalter bleibt das Markenrecht ein strategisches Instrument für Innovation und wirtschaftlichen Erfolg.

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