Verteidigungsdepartement verschleiert Millionenausgaben für externe Rechtsberatung

0
3

Verteidigungsdepartement verschleiert Millionenausgaben für externe Rechtsberatung

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) steht unter Kritik, weil es seit 2021 rund 2,5 Millionen Franken für externe Rechtsberatung ausgegeben hat – oftmals ohne öffentliche Ausschreibung und mit unklarer Transparenz. Besonders im Fokus steht dabei die renommierte Zürcher Kanzlei Homburger, die das VBS in mindestens neun komplexen Rüstungs- und Modernisierungsprojekten begleitete.

Diese Juristen waren unter anderem bei folgenden strategisch bedeutenden Projekten involviert:

  • Kauf der F-35-Kampfjets
  • Drohnenprogramm ADS15
  • Modernisierung des Luftraumüberwachungssystems Florako
  • Militärische Telekommunikation
  • Government-to-Government-Geschäfte mit den USA

Dennoch wird in offiziellen Beschaffungsunterlagen nur ein einziges Geschäft mit einem Volumen von 50’000 Franken erwähnt – ein deutlicher Widerspruch zu den tatsächlichen Summen.

Übersicht der Ausgaben an Homburger

  • F-35-Kampfjets: 100’000 Franken
  • US-Kampfsysteme: 350’000 Franken
  • Drohnenprojekt ADS15: 305’000 Franken
  • Florako-Modernisierung: 145’000 Franken
  • Militärische Telekommunikation: 35’000 Franken
  • Juristische Medienkommunikation: 175’000 Franken

Die Aufträge wurden vom Generalsekretariat des VBS sowie von der Rüstungsbeschaffungsstelle Armasuisse vergeben. Letztere spielt eine zentrale Rolle bei sicherheitsrelevanten Anschaffungen des Bundes.

Politische Reaktionen und Konsequenzen

Der zeitliche Kontext ist ebenfalls auffällig: Die meisten Rechtsmandate wurden während der Amtszeit von Viola Amherd vergeben. Seit Anfang 2024 ist Martin Pfister neuer Verteidigungsminister. Er reagierte schnell und ordnete eine umfassende Prüfung laufender Armeeprojekte an. Auch ein möglicher Stopp des Drohnenprogramms ADS15 steht im Raum.

SP-Ständerätin Franziska Roth übte deutliche Kritik: „Wenn eine Kanzlei quer durch gleich mehrere Projekte mit Mängeln aktiv ist, muss man sich die Frage stellen, ob hier wirklich im Interesse des Bundes gearbeitet wurde.“ Zudem sei es problematisch, dass externe Anwälte statt interner Expertise bevorzugt und Kontrollmechanismen wie die Eidgenössische Finanzkontrolle umgangen wurden – mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Governance und Compliance.

VBS kündigt Reformen an

Das VBS verteidigte sich und betonte, dass alle Mandate zu marktüblichen Konditionen vergeben worden seien. Man prüfe derzeit eine Reform der Transparenzrichtlinien im Umgang mit externen Beratungsaufträgen.

Der Fall zeigt deutlich: Auch wenn externe Expertise bei komplexen Projekten notwendig ist, dürfen Transparenz, Compliance und Nachvollziehbarkeit nicht vernachlässigt werden. Die öffentliche Debatte kreist nicht nur um Geld, sondern auch um das Vertrauen in staatliches Handeln und die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein