Laserpointer im Katzenspielzeug führt zu hoher Busse für junge Frau

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Laserpointer im Katzenspielzeug führt zu hoher Busse für junge Frau

St. Gallen – Eine 24-jährige Frau aus dem Kanton St. Gallen hat sich durch den Kauf eines harmlos wirkenden Katzenspielzeugs aus dem Ausland in ernsthafte rechtliche Schwierigkeiten gebracht. Das Spielzeug, ein sogenannter „Cat Teasing Stick“, kostete auf einer chinesischen Shopping-Plattform lediglich rund drei Franken – enthielt jedoch einen Laserpointer, dessen Strahlungsleistung deutlich über dem in der Schweiz erlaubten Grenzwert lag.

Trotz ihrer Absicht, ihrer Katze eine Freude zu machen, stellte sich der verbaute Laserpointer als illegal heraus. Der Schweizer Zoll bemerkte den Regelverstoss sofort und beschlagnahmte das Paket. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit leitete den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter, welche Ende Juli einen Strafbefehl gegen die deutsche Staatsbürgerin mit Wohnsitz in St. Gallen erliess.

Der Frau wurde vorgeworfen, sich nicht über die Einfuhrbestimmungen informiert zu haben – in der Schweiz eine Pflicht, die ernst genommen wird.

Nur Laserpointer der Klasse 1 erlaubt

Seit dem 1. Juni 2021 gelten in der Schweiz neue Vorschriften: Laserpointer über der Klasse 1 dürfen weder importiert noch betrieben oder verkauft werden. Diese Regelung schützt insbesondere vor Gesundheitsschäden, da leistungsstarke Laser schwerwiegende Augenschäden verursachen können. Eine Ausnahme bilden nur Laserpointer der Klasse 1, und dies ausschliesslich in kontrollierten Innenräumen.

Im Strafbefehl wurde klar festgehalten: „Die Beschuldigte hätte wissen müssen, dass der Artikel aus dem Ausland kommt, und sich entsprechend informieren müssen.“ Ihr Verhalten wurde daher als fahrlässig eingestuft.

Unwissenheit kostet 500 Franken

Die Konsequenzen ihres Fehlers sind spürbar: Die Frau muss eine Busse von 100 Franken zahlen und zusätzlich Verfahrenskosten in Höhe von 400 Franken tragen. Der illegale Laserpointer wird vernichtet. Ob sie den Strafbefehl akzeptiert oder Einspruch einlegt, ist derzeit nicht bekannt.

Was als wohlmeinende Idee für ihr Haustier begann, hat sich schnell zu einer teuren Lektion entwickelt. Der Vorfall zeigt deutlich, wie riskant vermeintlich harmlose Importe aus dem Ausland sein können – sowohl aus rechtlicher als auch sicherheitstechnischer Sicht.

Wichtige Hinweise für Konsumentinnen und Konsumenten

  • Informiere dich vor dem Kauf über die geltenden Vorschriften in der Schweiz – besonders bei Elektronik oder Produkten, die Strahlen erzeugen.
  • Unzulässige Waren können hohe Kosten nach sich ziehen und im schlimmsten Fall deine Gesundheit gefährden.
  • Nutze nur vertrauenswürdige Bezugsquellen und achte auf Prüfzeichen oder Zertifizierungen.
  • Oft lohnt sich der Kauf geprüfter Waren im lokalen Fachhandel trotz höherem Preis – für Rechtssicherheit und Produktsicherheit.

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