Schweizer stimmen bald über E-ID und Eigenmietwert-Abschaffung ab

0
9

Schweizer Entscheidung über E-ID & Eigenmietwert am 28. September 2025

Am 28. September 2025 stimmen die Schweizerinnen und Schweizer über zwei bedeutende nationale Vorlagen ab: die staatlich ausgestellte elektronische Identität (E-ID) sowie die Abschaffung des Eigenmietwerts. Diese Abstimmungen betreffen zentrale Bereiche wie digitale Infrastruktur, Datenschutz, Steuergerechtigkeit und ökologische Förderung.

Was bedeutet die Einführung der E-ID?

Die E-ID soll eine von staatlicher Stelle ausgegebene digitale Identität werden, die in vielfältigen Bereichen zum Einsatz kommen kann:

  • Online-Dienste der Verwaltung (E-Government)
  • Bankgeschäfte im Internet
  • Digitale Alters- und Identitätsnachweise

Ziel ist es, eine vertrauenswürdige, sichere und datenschutzkonforme Alternative zu privaten Login-Diensten zu etablieren.

Die E-ID wird von ihren Befürwortern als Schlüssel zur digitalen Selbstbestimmung gesehen. Sie sei notwendig, um international Anschluss zu halten – Länder wie Estland, Deutschland oder Österreich sind in der Digitalisierung des Bürgerservices bereits weiter.

Kritiker hingegen warnen vor Risiken einer zentralisierten Datenhaltung und dem möglichen Verlust der persönlichen Datenkontrolle. Sie fordern höchste Transparenz bei der Umsetzung sowie klare Regelungen beim Datenschutz.

Der Bundesrat unterstützt die Vorlage und hebt ihr Potenzial als Treiber für effizientere Prozesse in der Verwaltung und in der Privatwirtschaft hervor.

Eigenmietwert-Abschaffung: Eine Steuerpraxis auf dem Prüfstand

Bei der zweiten Vorlage steht das Ende des Eigenmietwerts zur Debatte. Dabei handelt es sich um die Steuer auf den theoretischen Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum.

Befürworter empfinden die Regelung als ungerecht und überholt. Sie betonen, dass die Eigenmietwertbesteuerung Eigenheimbesitzende gegenüber Mietenden benachteilige und Verzerrungen im Steuersystem verursache.

Gegner warnen dagegen vor erheblichen Steuerausfällen für Bund und Kantone. Diese müssten mit Einschränkungen bei steuerlichen Abzügen abgefedert werden – besonders bei Hypothekarzinsen und energetischen Sanierungen.

Langfristig könnte die Abschaffung jedoch folgende positive Effekte haben:

  • Förderung des Erwerbs von Wohneigentum
  • Vereinfachung des Steuersystems
  • Erleichterung für junge Familien und Erstkäufer

Gleichzeitig könnten einige ökologische Investitionen – etwa in Energieeffizienz – steuerlich weniger attraktiv werden, was in Umweltkreisen auf Kritik stößt.

Ein Abstimmungssonntag mit Weitblick

Beide Vorlagen haben das Potenzial, tiefgreifende Veränderungen in der schweizerischen Gesellschaft und Verwaltung mit sich zu bringen. Die geplante E-ID könnte ein neues Zeitalter im digitalen Bürgerservice einläuten, während die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung grundlegende Umstellungen im Steuerwesen und Immobilienmarkt nach sich zieht.

Die Frage ist, wie es der Schweiz gelingt, die Werte von Datenschutz, Effizienz und Fairness unter einen Hut zu bringen.

Der Bundesrat ruft deshalb alle Stimmberechtigten dazu auf, sich umfassend zu informieren und sich aktiv an der Abstimmung am 28. September 2025 zu beteiligen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein