Gerichtsurteil nach schwerem Unfall: Polizist nach Einsatz auf A3 im Rollstuhl
Polizist nach Einsatz auf der A3 querschnittsgelähmt – Autofahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
Nach einem heftigen Verkehrsunfall im Dezember 2021 auf der A3 hat das Kantonsgericht Glarus nun ein Urteil gefällt: Eine 23-jährige Autofahrerin wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung und mehrfacher Verstösse gegen Verkehrsregeln für schuldig befunden. Der verunfallte 37-jährige Polizist ist seit dem Einsatz auf der Autobahn dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen.
Der Unfallhergang
Der Vorfall ereignete sich in der Nähe der Raststätte Glarnerland in Fahrtrichtung Zürich. Der Polizist war im Einsatz, um einem liegengebliebenen Lastwagen auf dem Pannenstreifen zu helfen. Trotz klarer Sichtbarkeit durch Leuchtweste und Stablampe befand er sich zum Zeitpunkt des Unfalls auf der Normalspur, als das Unglück geschah.
Laut Gericht hatte die junge Autofahrerin kurz zuvor versucht, ein langsamer fahrendes Fahrzeug zu überholen. Dabei verlor sie bei einer Geschwindigkeit von rund 100 km/h die Kontrolle über ihr Auto. In der Folge prallte sie zunächst gegen das überholte Fahrzeug, erfasste den Polizisten frontal und krachte danach noch in das abgestellte Polizeifahrzeug.
Durch die massive Aufprallwucht wurde der Polizist an den Rand des Pannenstreifens geschleudert und erlitt dabei schwere Wirbelsäulenverletzungen. Seither ist er querschnittsgelähmt – ein tiefgreifender Schicksalsschlag.
Das Gerichtsurteil
Im Juli 2023 fällte das Kantonsgericht Glarus sein Urteil. Die Autofahrerin wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie ihre Geschwindigkeit den Wetter-, Sicht- und Verkehrsverhältnissen nicht angepasst hatte. Laut Urteil hätte eine angepasste Geschwindigkeit den Zusammenstoss womöglich verhindern können.
Der ebenfalls in den Unfall verwickelte 71-jährige Lenker des überholten Fahrzeugs wurde hingegen freigesprochen. Ihm konnten keine Verstösse gegen die Verkehrsregeln oder eine fahrlässige Handlung nachgewiesen werden. Für ihn hatte der Prozess somit keine strafrechtlichen Folgen.
Gefährdung von Einsatzkräften
Dieses Urteil rückt erneut die besonderen Risiken für Einsatzkräfte auf Autobahnen in den Mittelpunkt. Trotz maximaler Sicherheitsvorkehrungen bestehen erhebliche Gefahren – insbesondere durch unaufmerksame oder zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmende. Die Kantonspolizei hat sich bisher nicht zu eventuellen Änderungen bei Einsätzen oder zum Gesundheitszustand ihres schwer verletzten Kollegen geäussert.
Unterstützung für Betroffene
In der Schweiz gibt es für Unfallopfer und deren Angehörige zahlreiche Hilfsangebote. Betroffene können sich anonym, kostenlos und professionell beraten lassen, unter anderem durch Organisationen wie RoadCross Schweiz oder über eine kostenlose Notfallnummer.