Trübbach: Zoll stellt über 300 Kilo ungekühltes Fleisch sicher

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Trübbach: Zoll stellt über 330 Kilo ungekühltes Fleisch sicher

In Trübbach SG wurde Mitte März ein gravierender Fall von Fleischschmuggel aufgedeckt. Ein mobiles Kontrollteam des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) entdeckte in einem privaten Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen 336 Kilogramm ungekühltes und teils unverpacktes Fleisch. Die hygienischen Zustände waren erschreckend: Die Kühlkette war offensichtlich unterbrochen, und jede Form von sachgemässer Lagerung fehlte.

Die Kontrolle erfolgte, nachdem ein syrischer Staatsangehöriger am 11. März über den Grenzübergang Schellenberg aus Österreich ins Fürstentum Liechtenstein eingereist war. Das Fahrzeug wurde noch auf Schweizer Gebiet in Trübbach überprüft. Der Kofferraum offenbarte eine gefährliche Fracht: rohe Fleischstücke und ganze Tierkörper, lose und ungekühlt transportiert – ein klarer Verstoss gegen zoll- und lebensmittelrechtliche Bestimmungen.

Nach Rücksprache mit dem Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen wurde das Fleisch umgehend beschlagnahmt und sachgemäss entsorgt. Laut Angaben des BAZG bestand durch den unterbrochenen Kühlkreislauf eine erhebliche Gesundheitsgefährdung – nicht nur für Einzelpersonen, sondern auch im grösseren öffentlichen Rahmen.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Ihm drohen hohe Bußgelder und möglicherweise rechtliche Konsequenzen mit Langzeitfolgen.

Ein ähnlicher Fall hatte sich bereits im Juni in Bietingen (Deutschland) ereignet: Zwei Männer versuchten, sechs Kilogramm halbtrockenes Rindfleisch von der Schweiz nach Deutschland zu schmuggeln. Auch in diesem Fall wurde das Fleisch beschlagnahmt und vernichtet.

Warnung des BAZG

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit gibt klare Hinweise zum Umgang mit Lebensmitteln beim Grenzübertritt:

  • Lebensmittel unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen, besonders tierische Produkte.
  • Wird die Kühlkette nicht eingehalten, kann dies ernsthafte gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringen.
  • Geschmuggelte Waren stellen ein Risiko für die gesamte Lebensmittelkette dar.
  • Bei Kontrollen müssen Betroffene mit Geldstrafen, Strafverfahren und Beschlagnahmung der Ware rechnen.

Fazit

Wer Fleisch oder andere temperaturempfindliche Lebensmittel über Grenzen transportiert, sollte sich strikt an die rechtlichen Bestimmungen halten – nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch aus Verantwortung gegenüber der öffentlichen Gesundheit.

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