Davos: Sechs Monate Haft nach Angriff auf jüdischen Touristen
Ein Jahr nach einem schockierenden Vorfall, bei dem ein orthodoxer jüdischer Tourist Opfer eines antisemitischen Angriffs wurde, hat das Gericht in Davos ein erstes Urteil gefällt. Der Haupttäter wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er Verfahrens- und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 3.750 Franken übernehmen.
Hintergrund des Vorfalls
Der Angriff ereignete sich im Juli des vergangenen Jahres. Das Opfer war ein 19-jähriger Brite, der sich als religiöser Tourist in Davos aufhielt. Zwei Asylsuchende konfrontierten ihn mit dem Ruf „Free Palestine“, schlugen ihm ins Gesicht und spuckten ihn an. Die Ermittlungen stellten klar, dass der Angriff antisemitisch motiviert war.
Einer der Täter hat gegen das Urteil zunächst Einspruch eingelegt. Sollte er jedoch nicht zur Verhandlung an diesem Donnerstag in Klosters erscheinen, gilt der Einspruch als zurückgezogen und die Strafe wird sofort vollstreckt. Zusätzlich muss er mit Zusatzkosten von:
- 750 Franken für das Verfahren
- 3.000 Franken für seinen Anwalt
Entwicklung beim zweiten Täter
Der zweite Täter hat seine Strafe bereits akzeptiert. Er wurde wegen seiner Beteiligung am Angriff zu zwei Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen sollen auch ein gesellschaftliches Signal gegen Hasskriminalität setzen.
Gesellschaftliche Reaktionen
Der Fall löste in der Schweiz eine breite Debatte über Antisemitismus aus. Besonders im Fokus stehen nun die Sicherheitsbedenken jüdischer Reisender in beliebten Ferienorten wie Davos. Gerade im Sommer zieht der Ort viele gläubige jüdische Gäste aus dem Ausland an.
Die Behörden des Kantons Graubünden wollen mit konsequentem Handeln ein Zeichen setzen und antisemitischer Gewalt entschieden entgegentreten. Das Verfahren wird nicht nur als juristischer Präzedenzfall betrachtet, sondern auch als Ausdruck einer gesellschaftlichen Haltung gegen Hass.
Schlussfolgerung
Die Entscheidung im bevorstehenden Gerichtstermin bleibt mit Spannung erwartet. Sie könnte weit über Davos hinaus Auswirkungen auf die öffentliche Diskussion und Rechtsprechung in der Schweiz haben. Die Behörden bleiben dabei klar in ihrer Botschaft: Antisemitismus hat keinen Platz – weder im Alltag noch in Ferienregionen.