Mietrecht in Zürich: Keine Pflicht zum Möbelkauf vom Vormieter
ZÜRICH – Der angespannte Wohnungsmarkt in Zürich zwingt viele Wohnungssuchende zu unangenehmen Kompromissen. Ein häufiges Problem: Vormieter fordern vom Nachmieter den Kauf ihrer Möbel als Bedingung für die Wohnungsübernahme. Doch laut Gesetz ist diese Praxis klar geregelt – und häufig nicht erlaubt.
Die junge Zürcherin Bruna schilderte auf einer Social-Media-Plattform ihre Erfahrung während der Wohnungssuche. Sie habe endlich ein bezahlbares Zuhause in Aussicht gehabt, aber der Vormieter verlangte 500 Franken für Möbel, die sie gar nicht wollte. Muss man das akzeptieren, nur um die Wohnung zu bekommen? Die Antwort aus mietrechtlicher Sicht: ganz klar nein.
Was sagt das Mietrecht: Koppelungsverträge sind unzulässig
Laut Mietrechtsexperte Fabian Gloor vom Schweizerischen Mieterverband sind sogenannte Koppelungsgeschäfte gesetzlich nicht haltbar. „Wenn der Abschluss eines Mietvertrags davon abhängt, dass eine Mietinteressentin dem Vormieter seine Möbel abkauft, handelt es sich um ein nichtiges Geschäft“, erklärt Gloor. Diese Klauseln sind unwirksam – auch wenn sie mündlich getroffen werden.
Das Obligationenrecht, konkret Artikel 254 OR, nennt eine klare Grenze: Sobald eine zusätzliche Leistung – wie der Möbelkauf – Bedingung für die Wohnungsübergabe wird, ist der gesamte Vertrag anfechtbar. Mieter dürfen also Zahlungen in diesem Kontext verweigern, ohne den Anspruch auf die Wohnung zu verlieren.
Was ist erlaubt – und wo liegt die Grenze?
Möbelkäufe sind per se nicht verboten. Entscheidend ist jedoch der Marktwert der Möbel und ob der Kaufpreis realistisch ist. Das Bundesgericht urteilte bereits in einem vergleichbaren Fall, dass der überhöhte Preis für alte Möbel ein unzulässiges Koppelungsgeschäft bedeuten kann.
Im Fall von Bruna wäre der Betrag von 500 Franken nur dann rechtens, wenn dieser auch dem tatsächlichen Wert der Möbel entspricht. „Sobald der Preis massiv überhöht ist, kann das ein Hinweis auf eine unrechtmässige Kopplung sein“, so Gloor. Betroffene Mieter haben das Recht, diese Bedingungen rechtlich anzufechten.
Der Druck durch Wohnungsnot – aber Rechte bleiben bestehen
In einer Stadt wie Zürich, wo Wohnraum knapp ist, geraten viele auf Wohnungssuche unter enormen Druck. Das öffnet die Tür für inoffizielle Absprachen und Graubereiche – insbesondere zwischen Vormieter und Nachmieter. Dass dabei Rechtsunsicherheit herrscht, ist gefährlich: Mieter glauben, sie hätten keine andere Wahl, und zahlen häufig, obwohl sie nicht müssten.
Diese Praxis widerspricht jedoch den Grundsätzen des Mietrechts. Jeder Interessent hat das Recht, einen Mietvertrag ohne Zusatzbedingungen zu erhalten. Die Realität sieht zwar oft anders aus – doch das bedeutet nicht, dass Mieter ihre Rechte aufgeben müssen.
Fazit: Rechte kennen lohnt sich – und spart Geld
Wohnungssuchende sollten sich nicht erpressen lassen. Zwar ist der Wohnungsmarkt in Zürich herausfordernd, doch das Mietrecht schützt klar davor, mit unzulässigen Forderungen über den Tisch gezogen zu werden. Es lohnt sich, im Zweifelsfall den Mieterverband oder einen Fachanwalt einzuschalten.
Zwang zum Möbelkauf? Nein danke. Lass dich nicht unter Druck setzen – auch in Zürich gilt: Deine Rechte als Mieterin oder Mieter sind gesetzlich geschützt. Nur wer sie kennt, kann sich effektiv dagegen wehren. Und das zahlt sich aus – finanziell und emotional.